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Wenn Sie sich ein Auto anschaffen möchten, stellen Sie sich mittlerweile sicher auch die Frage, ob es ein Elektroauto oder ein Verbrenner werden soll. Denn viele Verbraucher wollen mittlerweile lieber nachhaltig handeln und setzen beim Autokauf auf Elektromobilität. Zudem gibt es beim Kauf eines E-Autos auch einiges an Sparpotential.
Aber die Anschaffung eines E-Autos kostet natürlich erst einmal Geld und nach wie vor sind Elektroautos vergleichsweise teuer – dazu kommen dann meist noch die Kosten für die Installation einer Wallbox in der eigenen Garage. Doch mit unterschiedlichen Fördermitteln wie Umweltbonus, Innovationsprämie, Steuervergünstigungen und einem wachsenden Angebot innovativer E-Auto-Modelle, versuchen Staat und Hersteller in den vergangenen Jahren die Verbreitung von Elektroautos auf Deutschlands Straßen zu steigern.
Für alle, die mit dem Kauf eines E-Autos liebäugeln, beantworten wir in diesem Ratgeber die wichtigsten Fragen rund um das Thema E-Auto-Prämie.
BAFA-Förderung Elektroauto: Wie ist der aktuelle Antragsstand?
Wie die aktuelle Zwischenbilanz zum Antragsstand des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zeigt, liegen Elektroautos weiter im Trend: Der Umweltbonus zur E-Auto-Förderung wurde bis zum Stichtag 1. Mai 2022 insgesamt 1.220.804 Mal beim BAFA beantragt (Zum Vergleich: Am 1. September 2021 waren es 795.346 Anträge). Reine Elektroautos führen bei der Anzahl der Förderanträge vor den Plug-in-Hybridautos mit einem Vorsprung von gut 150.000.
Das BAFA kümmert sich um die Auszahlung der Förderprämie. Dort müssen Sie digital über die Homepage des BAFA einen Antrag auf Förderung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen stellen. Allerdings geht das erst, nachdem Sie das Fahrzeug erworben und auf sich zugelassen haben. Neuerdings ist zudem eine vereinfachte Antragstellung über das Nutzerkonto Bund möglich. Was Sie beim Antrag des Umweltbonus beachten müssen und wie Sie den BAFA-Antrag stellen, erläutern wir Ihnen in einem gesonderten Ratgeber.
Mit Umweltbonus und Innovationsprämie bis zu 9.000 Euro E-Auto-Prämie kassieren
Die Verlängerung der Innovationsprämie bis Ende 2022 wurde am 30. Dezember 2021 offiziell im Bundesanzeiger bestätigt. Seit Einführung der Innovationsprämie im Juni 2020 profitieren Käufer eines förderfähigen E-Autos von einem erhöhten Umweltbonus. Bis zu 9.000 Euro E-Auto-Prämie sind damit durch Umweltbonus und Innovationsprämie aktuell noch drin (für Plug-in-Hybrid-Autos: 6.750 Euro). Die Innovationsprämie läuft Ende dieses Jahres aus. Ab 2023 soll es dann wieder nur noch den einfachen Bundesanteil geben (Umweltbonus).
Was genau ist der Umweltbonus?
Die Umweltbonus genannte Förderprämie beim Kauf eines Elektroautos wurde 2019 eingeführt und besteht aus zwei Teilen: Der staatlichen Prämie, die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ausgezahlt wird, und dem Herstellerbonus. Wer ein Elektrofahrzeug gemäß der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge des BAFA gekauft oder geleast und nach dem 4. November 2019 auf sich zugelassen hat, kann sich die staatliche Förderung sichern.
Was ist die Innovationsprämie?
Die Innovationsprämie wurde im Jahr 2020 – im Rahmen des Konjunktur-Programms aufgrund der Coronakrise – als Erhöhung des Umweltbonus für elektrifizierte Fahrzeuge eingeführt. Mit ihr verdoppelte der Staat seinen Förderanteil für Plug-in-Hybride und E-Autos auf maximal 6.000 Euro. Der Herstelleranteil wurde nicht verändert – er beträgt weiter maximal 3.000 Euro. Bei vereinzelten Automobilherstellern mit Werbeaktionen geht aber manchmal auch noch etwas mehr. Zwei Drittel der Innovationsprämie gewährt der Staat über das BAFA nach der Zulassung, der Automobilhersteller ein Drittel als Netto-Rabatt direkt beim Erwerb.
Neue Batteriefahrzeuge oder neue Plug-in-Hybride, die ab dem 4. Juni 2020 erstmalig zugelassen wurden, erhalten die erhöhte Innovationsprämie. Alle Gebrauchtwagen, die erstmalig nach dem 4. November 2019 oder später zugelassen wurden und deren Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 erfolgt ist, bekommen ebenfalls die Prämie.
Welche E-Autos werden gefördert?
Als förderfähiges E-Auto gilt nach Paragraf 2 des Elektromobilitätsgesetzes ein
- reines Batterieelektrofahrzeug,
- von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug (Plug-in-Hybrid) oder
- Brennstoffzellenfahrzeug.
- Förderfähig sind auch Fahrzeuge, egal mit welchem Antrieb, die keine oder weniger als 50 g CO₂-Emissionen pro Kilometer vorweisen.
Mit der Förderung unterstützt der Bund den Absatz elektrisch betriebener Neufahrzeuge in Deutschland noch bis Ende 2025. Dann läuft auch der Umweltbonus aus.
Hinweis: Elektroautos mit einem Nettolistenpreis über 65.000 Euro und Autos, die im Ausland zugelassen sind, erhalten keine Förderprämie.
Kann ich für die Umrüstung meines Fahrzeugs eine E Auto Prämie beantragen?
Nein. Nur der Kauf eines neuen Elektroautos wird bezuschusst.
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Betrag € 20.000,00, Laufzeit 48 Monate
Voraussetzungen: Wie komme ich an die Elektroauto Prämie?
Um die Prämie zu erhalten, muss das E-Auto in Deutschland auf Sie als Antragstellerin oder den Antragsteller zugelassen sein und mindestens sechs Monate von Ihnen gehalten werden. Das gilt sowohl für Neuwagen als auch für junge Gebrauchtwagen. Die Bundesregierung plant, die Mindesthaltedauer auf zwölf Monate zu verlängern. Bei Leasingfahrzeugen liegt die Mindesthaltedauer je nach Laufzeit aktuell zwischen zwölf und 24 Monaten. Außerdem gelten weitere Voraussetzungen – je nachdem, ob es sich um einen Neuwagen- oder Gebrauchtwagenkauf handelt:
Fördervoraussetzungen für Elektro-Neuwagen
- Fahrzeugmodell muss auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge des BAFA stehen.
- Die Erstzulassung darf bei Antragstellung maximal ein Jahr zurückliegen.
- Das Elektroauto muss in Deutschland auf den Antragsteller zugelassen sein und mindestens sechs Monate gehalten werden (Leasing: zwölf bzw. 24 Monate).
- Höhere Innovationsprämie: Für Neuwagen, die ab dem 4. Juni 2020 zugelassen wurden.
Fördervoraussetzungen für Elektro-Gebrauchtwagen
Den Umweltbonus können Käufer auch beim Kauf eines jungen gebrauchten elektrischen Fahrzeugs (zweite Zulassung) mit dem Nachweispaket von Gebrauchtwagen beantragen. Die Voraussetzungen für die Förderung sind wie folgt:
- Fahrzeugmodell muss auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge des BAFA stehen.
- Erstzulassung muss nach dem 4. November 2019 erfolgt sein.
- E-Auto war höchstens zwölf Monate erst zugelassen.
- Laufleistung darf bei Erwerb 15.000 km nicht überschreiten.
- Für das Fahrzeug darf nachweislich noch kein Umweltbonus in Anspruch genommen worden sein.
- Antrag muss innerhalb von zwölf Monaten nach der Zweitzulassung eingereicht werden.
- Auto muss mindestens sechs Monate gehalten werden.
- Fahrzeug darf den maximal förderfähigen Bruttogesamtfahrzeugpreis nicht überschreiten. Dieser beträgt 80 Prozent des Brutto-Listenpreises des Neufahrzeugs (inklusive Sonderausstattung, ohne Berücksichtigung von Preisnachlässen) abzüglich des Bruttoherstelleranteils.
- Ein privater Kfz-Kaufvertrag ist nicht förderfähig.
- Höhere Innovationsprämie: für Fahrzeuge mit Zweitzulassung ab dem 4. Juni 2020.
Was gilt für Plug-in-Hybride?
Plug-in-Hybridautos verfügen nur über eine kleine Batterie, die auf kurzen Strecken elektrisches Fahren ermöglicht. Wenn die Batterie leer ist oder schneller gefahren wird, schaltet sich ein klassischer Verbrenner-Motor zu. Die Batterie kann an einer Steckdose wieder aufgeladen werden.
Der CO2-Ausstoß von Plug-in-Hybriden darf für eine Förderung nicht höher sein als 50 g/km. Bei Anschaffung vor dem 31. Dezember 2021 muss die elektrische Mindestreichweite bei 40 Kilometern liegen. Seit dem 1. Januar 2022 werden Plug-ins nur noch gefördert, wenn sie mindestens 60 Kilometer schaffen. Ab 2025 soll dann eine Mindestreichweite von 80 Kilometer Voraussetzung sein.
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Förderung Elektroauto 2022: Wie hoch ist der Umweltbonus beim Neuwagen-Kauf?
Käufer von reinen E-Autos erhalten mit Umweltbonus plus Innovationsprämie weiterhin eine Förderung von bis zu 9.000 Euro, bei Plug-in-Hybriden fällt der Zuschuss mit maximal 6.750 Euro etwas kleiner aus.
Neuwagen-Kauf: Kaufprämie Elektroautos im Überblick
Fahrzeugart | Nettolistenpreis (in Euro) | Umweltbonus (Bundesanteil inkl. Innovationsprämie + Herstelleranteil) |
Elektroauto (Batteriefahrzeug) | bis 40.000 | 9.000 Euro (6.000 Euro + 3.000 Euro) |
Elektroauto (Batteriefahrzeug) | über 40.000 bis 65.000 | 7.500 Euro (5.000 Euro + 2.500 Euro) |
Plug-in-Hybrid | bis 40.000 | 6.750 Euro (4.500 Euro + 2.250 Euro) |
Plug-in-Hybrid | über 40.000 bis 65.000 | 5.625 Euro (3.750 Euro + 1.875 Euro) |
Elektroauto Leasing Neuwagen: Wie hoch ist die Elektroauto Förderung?
Schließt man für das neue E-Auto einen Leasingvertrag ab, bestimmt die Leasingdauer die Förderhöhe. Volle Förderung gibt es bei Leasingverträgen, die 24 Monate und länger laufen. Bei einer Vertragslaufzeit von bis zu 23 Monaten wird die Förderhöhe für Fahrzeugzulassungen seit dem 16. November 2020 gestaffelt: Bei einer Leasing-Laufzeit von zwölf bis 23 Monaten gibt es die Hälfte, bei Kurzzeitleasing bis elf Monate nur ein Viertel. Die Kürzung gilt gleichermaßen für Herstellerbonus und BAFA-Prämie.
Reines Elektroauto (Nettolistenpreis bis 40.000 Euro)
Leasingdauer | Umweltbonus (Bundesanteil inkl. Innovationsprämie + Herstelleranteil) |
6 bis 11 Monate | 2.250 Euro (1.500 Euro + 750 Euro) |
12 bis 23 Monate | 4.500 Euro (3.000 Euro + 1.500 Euro) |
ab 24 Monate (volle Förderung) | 9.000 Euro (6.000 Euro + 3.000 Euro) |
Reines Elektroauto (Nettolistenpreis 40.000 bis 65.000 Euro)
Leasingdauer | Umweltbonus (Bundesanteil inkl. Innovationsprämie + Herstelleranteil) |
6 bis 11 Monate | 1.875 Euro (1.250 Euro + 625 Euro) |
12 bis 23 Monate | 3.750 Euro (2.500 Euro + 1.250 Euro) |
ab 24 Monate (volle Förderung) | 7.500 Euro (5.000 Euro + 2.500 Euro) |
Plug-in-Hybridauto (Nettolistenpreis bis 40.000 Euro)
Leasingdauer | Umweltbonus (Bundesanteil inkl. Innovationsprämie + Herstelleranteil) |
6 bis 11 Monate | 1.687,50 Euro (1.125 Euro + 562,50 Euro) |
12 bis 23 Monate | 3.375 Euro (2.250 Euro + 1.125 Euro) |
ab 24 Monate (volle Förderung) | 6.750 Euro (4.500 Euro + 2.250 Euro) |
Plug-in-Hybridauto (Nettolistenpreis 40.000 bis 65.000 Euro)
Leasingdauer | Umweltbonus (Bundesanteil inkl. Innovationsprämie + Herstelleranteil) |
6 bis 11 Monate | 1.406,25 Euro (937,50 Euro + 468,75 Euro) |
12 bis 23 Monate | 2.809,50 Euro (1.875 Euro + 937,50 Euro) |
ab 24 Monate (volle Förderung) | 5.625 Euro (3.750 Euro + 1.875 Euro) |
Wie hoch ist die Elektroauto Prämie für Gebrauchtwagen?
Bei Kauf oder Leasing junger gebrauchter Fahrzeuge, deren Erstzulassung nach dem 4. November 2019 und deren Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 erfolgt, erhalten ebenfalls die Innovationsprämie mit verdoppeltem Bundesanteil. Die Fördersätze entsprechen hier immer den Fördersätzen für Neufahrzeuge mit einem BAFA-Listenpreis von über 40.000 Euro bis maximal 65.000 Euro. So gilt für elektrische Gebrauchtfahrzeuge pauschal:
Fahrzeugtyp | Umweltbonus (Bundesanteil inkl. Innovationsprämie + Herstelleranteil) |
Elektroauto (Batteriefahrzeug | 7.500 Euro (5.000 Euro + 2.500 Euro) |
Plug-in-Hybrid | 5.625 Euro (3.750 Euro + 1.875 Euro) |
Quelle: BAFA; Stand: Mai 2022.
- Hinweis: Der Herstelleranteil am Umweltbonus ist in der Rechnung oder im Leasingvertrag in Abzug zu bringen. Grundlage für den Nachweis der Erbringung ist der sogenannte BAFA-Listenpreis (niedrigster Nettolistenpreis des Basismodells in Deutschland zur Markteinführung, ohne Sonderausstattung).
Welche weiteren Vorteile oder Förderungen für Elektroautos gibt es?
Die Förderung der Elektrofahrzeuge läuft in ganz Deutschland nach den einheitlichen Regeln des BAFA. Doch beim Kauf eines Elektroautos kann man mit zusätzlichen Förderprogrammen noch mehr herausholen.
Ladestationen / Wallboxen
Es winkt zum Beispiel eine Bezuschussung beim Einbau von Stromleitungen, Schaltern und Steckdosen in der privaten Garage. Wie genau diese Förderung aussieht, erfahren Sie in unserem Ratgeber zur Wallbox-Förderung.
Regionale Förderprogramme
In München gab es bis Ende vergangenen Jahres etwa das Förderprogramm “emobil”. Das Fördergeld konnten Unternehmen, Privatpersonen, gemeinnützige Organisationen und Wohnungseigentümergemeinschaften für die Ladeinfrastruktur oder/und Beratungen erhalten. Aktuell ist leider keine Antragstellung mehr möglich. Jedoch hat der Stadtrat am 19. Januar 2022 entschieden, die Förderrichtlinie zu überarbeiten und im Juni 2022 eine neue Richtlinie zur Entscheidung vorzulegen. Wann das neue Förderprogramm dann genau starten wird, steht erst nach dem Beschluss des Stadtrats fest.
Nordrhein-Westfalen bietet ebenfalls Fördergelder für die eigene Elektrofahrzeug-Ladestation. Auch einige Energieversorger (oft die Stadtwerke) zahlen Prämien an Kunden, die sich ein E-Auto kaufen, so unter anderem die Stadtwerke Düsseldorf AG.
Zusätzliche Prämien über die THG-Quote einstreichen
Um hohen Strafen für den Ausstoß von Treibhausgasen zu entgehen, müssen Mineralölunternehmen einen immer höheren Anteil ihrer CO₂-Emissionen durch den Kauf von Zertifikaten kompensieren. Seit Anfang 2022 erhalten auch private Besitzer eines Elektroautos ein solches Zertifikat und können es über spezialisierte Plattformen an die Mineralölindustrie verkaufen. Über die sogenannte Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) können Sie sich mit Ihrem eigenen Elektroauto jedes Jahr bis zu 400 Euro Prämie zurückholen. Wie das genau funktioniert, erläutern wir Ihnen in einem weiteren Ratgeber.
Biallo-Tipp:
Wie die Co2-Kompensation funktioniert und worauf man dabei achten sollte, erklären wir Ihnen in einem weiteren Artikel.
Auf Sonderaktionen der Hersteller achten!
Viele Hersteller bieten zusätzliche Sonderaktionen. Manche erhöhen ihren Anteil am Umweltbonus noch einmal auf eigene Faust, andere locken mit Sonderprämien. Es lohnt sich daher, Preise, Prämien und Produkte der verschiedenen Autohersteller zu vergleichen. Bei tatsächlichem Kaufinteresse sollte man daher immer nachfragen, welche Extras für den Neuwagen dazu kommen können oder ob am Preis noch was zu machen ist.
Kostenlos Parken & Co.
Städte und Kommunen können – soweit sie das möchten – Busspuren für die E-Autos öffnen, Durchfahrverbote aufheben und kostenlose Parkplätze einrichten. In einigen Städten Deutschlands wird das bereits erfolgreich praktiziert.
Beim E-Auto winken Steuervorteile
Der Staat fördert die Elektromobilität auch mit der Möglichkeit, Steuern einzusparen. Das geht über eine Befreiung von der Kfz-Steuer und weitere interessante Steuervorteile. Welche das sind, erklären wir Ihnen in einem separaten Artikel.
Können verschiedene Förderprogramme miteinander kombiniert werden?
Seit dem 16. November 2020 ist eine Doppelförderung für E-Autos bei Neufahrzeugen und jungen Gebrauchten möglich. So können Sie den BAFA-Umweltbonus beispielsweise zusammen mit Förderungen von Gemeinden oder Städten für das gleiche Fahrzeug in Anspruch nehmen. Folgende Förderprogramme sind in Kombination mit der staatlichen Umweltprämie zugelassen:
- Sofortprogramm “Saubere Luft” (BMU)
- Flottenaustauschprogramm “Sozial und Mobil” (BMU)
- Förderrichtlinie Elektromobilität (BMVI)
- Förderrichtlinie Markthochlauf NIP2 (BMVI)
- Klimaschutzoffensive für den Mittelstand (KfW)
- Wirtschaftsnahe Elektromobilität WELMO (Land Berlin)
- Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen (Land Mecklenburg-Vorpommern)
- BW-e-Gutschein (Land Baden-Württemberg)
- Förderprogramm Inklusionstaxi Berlin (Land Berlin)
- Treibhausgasminderungsquote (THG-Prämie).
(Quelle: BAFA, Stand: Mai 2022)
Wie bekomme ich die Elektroauto Kaufprämie ausgezahlt?
Für die Förderung benötigen Sie Bestellung, Kauf- oder Leasingvertrag, Rechnung, Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief. Auf der Rechnung sollte stehen, dass der Händleranteil der Kaufprämie vom Netto-Kaufpreis abgezogen wurde. Laden Sie die Dokumente über Ihren Computer hoch und versenden Sie diese per E-Mail. Die Abwicklung funktioniert komplett online.
- Antragstellung: Laden Sie im Online-Portal der BAFA entweder die verbindliche Bestellung, den Kauf- oder Leasingvertrag hoch. Achtung: Bei Leasingverträgen sollten Sie eine Kalkulation der Leasingrate ohne Umweltbonus einreichen. Nach Überprüfung der Daten erhalten Sie einen sogenannten Zuwendungsbescheid.
Was tut sich in puncto Ausbau der Ladestationen?
Hier hat sich in den vergangenen Jahren einiges getan – der Ausbau einer flächendeckenden und nutzerfreundlichen Lade-Infrastruktur in Deutschland schreitet voran. Nutzer von E-Fahrzeugen sollen künftig überall in Deutschland schnell und unkompliziert ihr Auto aufladen können. Internetseiten wie e-stations.de oder Apps, die Ladestationen anzeigen, helfen dabei. Auf interaktiven Karten finden Elektroauto-Fahrer freie und passende Ladestationen in ihrer Umgebung. Laut Förderrichtlinie soll in erster Linie die Errichtung von Schnell-Lade-Stationen begünstigt werden. Daneben möchte man aber auch den Ausbau herkömmlicher Ladestationen, zum Beispiel in der Nähe von Warenhäusern, Restaurants und Kinos, weiter ankurbeln.
Quelle: www.biallo.de