Egal ob privat oder gewerblich, kann jeder Fahrzeughalter, auf den ein oder mehrere rein batteriebetriebene Elektrofahrzeug, zugelassen sind, bei der THG-Quote mitmachen. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Auto gekauft, geleased oder behalten wurde, solange man als Halter im Fahrzeugschein steht.
Quelle: www.elektroauto-news.net