Ein Elektroauto kann man auf die gleiche Weise wie jedes andere Auto waschen. Das gilt auch für Besuche in der Waschstraße. Ein paar Aspekte sollten dennoch beachtet werden.
SP-X/Köln. Frage: „Kürzlich hat ein Waschstraßenbetreiber ein Tesla-Verbot verhängt. Geht speziell von E-Autos etwa eine Gefahr durch das Zusammentreffen von Wasser und Hochvolttechnik aus?“
Antwort von Thomas Schuster, Kraftfahrzeugexperte der Sachverständigenorganisation KÜS: Die Kombination von Wasser und Strom birgt in vielen Situationen des Alltags ein gewisses Gefahrenpotenzial. Im Fall von rein elektrisch angetriebenen Autos kann man jedoch angstfrei und gefahrenlos in Waschanlagen einfahren. Die Hochvolttechnologie des Antriebssystems wird herstellerseitig ebenso wie die restliche Elektronik des Fahrzeugs vor einem konstanten Feuchtigkeitswert selbstverständlich geschützt. Eignen sich E-Autos natürlich auch für eine Nutzung an Regentagen als auch für Durchfahrten von Pfützen, bei denen größere Spritzwasserfontänen entstehen können. Hier unterscheiden sich E-Fahrzeuge grundsätzlich nicht von Autos mit Verbrennungsmotor. sollten trotzdem Nutzer eines Elektromobils im Handbuch des Fahrzeugs nachschauen, ob sich hier möglicherweise modellspezifische Hinweise für den Besuch einer Waschanlage finden.
Ebenso gefahrenlos wie der Besuch der Waschanlage ist es, batterieelektrische Autos einer Handwäsche zu unterziehen oder mit einem Hochdruckreiniger von außen angetrieben zu säubern. Allerdings sollte man den harten Wasserstrahl eines Hochdruckreinigers nicht direkt auf Bereiche des Unterbodens richten. Hier befinden sich in der Regel Batterie und Motor, die zwar gut abgekapselt und vor dem Sichtbar von Wasser geschützt sind, doch ein härterer Wasserstrahl könnte eine Sichtbarmachung von Feuchtigkeit zumindest begünstigen. Darüber hinaus sollte der Strahl eines Hochdruckreinigers nicht direkt in den Bereich der Ladebuchse gerichtet werden, selbst wenn diese mit einem Deckel geschützt ist. Apropos Ladebuchse: Die Handwäsche, ob mit Gartenschlauch oder Dampfstrahler, verbietet sich, wenn das Fahrzeug geladen wird.
Das Anfang 2022 von Waschanlagen-Betreiber aus einem Norddeutschland verhängte Tesla-Verbot behandelte sich übrigens nicht gegen eine Gefahr von Kurzschlüssen bei der Hochvolttechnik. Möglicherweise haben sich speziell bei älteren Fahrzeugen der Elektroauto-Marke gelegentlich Heck- und Ladeklappen aufgrund einer besonders sensiblen Sensorik während des Waschvorgangs geöffnet. Sind Elektroautos anderer Hersteller von diesem Verbot grundsätzlich nicht betroffen.
Quelle: www.pnp.de