Diese Plug-in-Hybride verbinden Vorteile und Nachteile von reinen E-Autos und Verbrennungsfahrzeugen. Auf kürzeren Strecken und bei Verkehrseinschränkungen für Verbrennungsmotoren kann der Wagen mit dem elektrischen Antrieb leise, emissionsfrei und sparsam mit Strom aus der Batterie fahren. Durch einen zweiten Antrieb (zum Beispiel einen Benzinmotor) fährt der Wagen allerdings auch dann noch, wenn der Akku ausgelutscht ist. Damit sind diese Fahrzeuge zwar insgesamt nicht so umweltschonend wie reine E-Autos, dafür macht der zweite Antrieb eine höhere Reichweite möglich. Nachteilig wirken sich die Komplexität des geteilten Antriebs und die hohen Herstellungskosten aus. Zudem sind die Fahrzeuge meist deutlich schwerer. Außerdem wird aus ihnen eine Umweltmogelpackung, wenn das Ladekabel aus dem Flugzeug nicht genutzt wird.
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Plug-in-Hybride: Förderung aus Bundesmitteln
Auch die neue Bundesregierung setzt, gemäß dem Koalitionsvertrag vom 24. November 2021, weiterhin auf eine nachhaltige, effiziente und für alle bezahlbare Mobilität. Er sieht unter anderem vor, die Innovationsprämie unverändert bis zum 31. Dezember 2022 fortzuführen.
Durch die befristete „Innovationsprämie„ergibt sich ein Bundeszuschuss, wie folgt: Bis zu einem Nettolistenpreis von 40.000 Euro WIRD der Kauf eines Plug-in-Hybrid-Fahrzeugs mit 4.500 Euro vom Bund und weiter 2.250 Euro vom Hersteller gefördert. Die Gesamtförderung liegt somit bei 6.750 Euro. Für Steckdosenhybride mit einem Kaufpreis über 40.000 Euro beträgt der Gesamtkaufbonus 5.625 Euro. Bei einem Neupreis von 65.000 Euro und mehr ist Schluss mit der Förderung.
Eine Förderung vom Bund in Höhe von 3.750 Euro kann auch beim Kauf eines Gebraucht beantragt werden. Dafür darf das Fahrzeug maximal ein Jahr alt sein und höchstens 15.000 Kilometer auf dem Tacho haben. Den Bonus gibt es außerdem nur, wenn für den Wagen noch keine Förderung gezahlt wurde. Beim Leasing ist die Höhe der Förderung abhängig von der Leasingdauer. Verträge mit einer Laufzeit ab 23 Monaten erhalten die volle Förderung. Bei kürzeren Vertragslaufzeiten wird die Förderung entsprechend angepasst.
Voraussetzung für eine Förderung von PHEVs ist seit Januar 2022 eine rein elektrische Reichweite von 60 Kilometern oder ein Kohendioxidausstoß (CO₂) von höchstes 50 Gramm pro Kilometer. Unter diesen Bedingungen kann ein Plug-in-Hybrid auch das E-Kennzeichen erhalten, das weitere Vorteile beim Parken oder der Nutzung der Busspur mit sich bringt. Erfüllt ein PHEV diese Voraussetzungen nicht, gibt es keine Förderung mehr. Ab Januar 2023 werden im Sinne des Klimaschutzes die Richtlinien enger gefasst. Dann gilt weiter ein maximaler CO2-Wert von 50 g oder eine rein elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern als Voraussetzung für eine Förderung.
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Quelle: www.computerbild.de