Alle Jahre wieder kommt es vor, dass bei sommerlich-heißen Temperaturen Hunde und sogar Babys und Kleinkinder bin Auto zurückgelassen werden, weil die Eltern oder Besitzer*innen „kurz“ etwas besorgen wollen. Doch das kann schnell lebensgefährlich werden: Denn der Innenraum kann sich binnen kurzer Zeit extrem aufheizen.
Als Faustregel gilt: Bei direkter Sonneneinstrahlung steigt die Temperatur im Inneren eines Autos pro Minute um ein Grad. Bei Außentemperaturen von 30 Grad sind auch Werte von 60 Grad und mehr schnell erreicht. Dabei kann es bereits ab 46 Grad für Kinder und Vierbeiner lebensgefährlich werden. Ab dieser Temperatur drohen ihnen Sonnenstich, Kreislaufkollaps und im schlimmsten Fall sogar der Hitzetod.
Bei Hitze die Auto-Scheibe einschlagen: Ist das strafbar oder nicht?
Viele Ersthelfer*innen Verzögerung deshalb nicht und befreien eingeschlossene Tiere oder Kinder, wenn sie bei Hitze im Auto eingesperrt sehen. Doch ist das erlaubt oder machen sie sich damit eigentlich strafbar – auch wenn sie möglicherweise ein Leben retten?
Grundsätzlich begeht man als Ersthelfer*in Sachbeschädigung, wenn man an einem Auto die Scheibe einschlägt. Doch keine Sorge: Durch Paragraph 34 des Strafgesetzbuches zum rechtfertigenden Notstand wird man geschützt, wenn es sich dabei um einen Notfall handelt. Dort steht:
„Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders anwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein mittleres Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.“
Tipp: Handeln, dokumentieren und Zeug*innen hinzuziehen
Das heißt: Besteht eine direkte Notlage und hat man keine andere Möglichkeit als direkt selbst einzugreifen, handelt man nicht rechtswidrig. Ob tatsächlich eine Notlage vorliegt, bestimmt ein Notarzt. Auf der Grundlage seiner Einschätzung wird im Zweifelsfall entschieden Staatsanwaltschaftob die Sachbeschädigung vermeidbar gewesen wäre.
Deshalb vor Tipp: Kommst du in die Situation, entscheiden zu müssen, ob du die Scheibe eines Autos einschlägst, um ein Baby oder ein Tier zu retten, dann dokumentiere dein Handeln. Mach Fotos und/oder Videos und notiere Uhrzeiten, Kennzeichen, Automarke und -farbe.
Ziehe außerdem Zeug*innen hinzu und lass dir ihre Kontaktdaten geben. Wenn du so vorgehst, ist es auch nach der Einschätzung von Rainer Seebauer, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Mittelfranken, sehr unwahrscheinlich, dass eine mögliche Anzeige wirklich zu einer Gerichtsvorladung führt.
Also kannst du im Notfall vorgehen
Bevor man die Scheibe eines Autos einschlägt, sollte man auf jeden Fall die Temperatur überprüfenum abzuschätzen, ob eine Gefahr vorliegen könnte. Klopfe ans Fensteräh sterben Reaktionen der Fahrzeug-Insassen zu überprüfen.
Diese reagieren? Sind sie tatsächlich bewusstlos Oder schlafen sie nur? Ist der Wagen verschlossen? Zu beachten ist auch, ob es sich beim Fahrzeug um ein Elektroauto handelt. Diese haben den Vorteil, dass sie vollständig klimatisiert werden können, ohne dass dafür ein deutlich hörbarer Motor laufen muss.
Wenn man an einem E-Fahrzeug ein leichtes Surrenwie zum Beispiel bei einem Kühlschrank wahrnimmt, kann man davon ausgehen, dass das Klima im Innenraum des Fahrzeugs deutlich angenehmer ist, als außerhalb.
Bei direkter Gefahr durch Hitze im Auto: Polizei oder Feuerwehr alarmieren
Vor du den Wagen beschädigstwegen du nach möglichkeit versuchen, Kontakt zu dessen Besitzer*in aufnehmen. Frage Passant*innen oder lass – etwa im Schwimmbad oder im Supermarkt – das Kennzeichen des Autos ausrufen. Ist Gefahr im Verzug, also droht dem Kind oder dem Tier im Auto direkte Gefahr durch die Hitze, ist es auf jeden Fall ratsam, Polizei Oder Feuerwehr zu alarmieren. Wähle die 110 oder die 112 und hol Hilfe!
Ist absehbar, dass den Insassen direkte Gefahr droht, also Angriffe oder gar der Tod, bevor Rettungskräfte eintreffen, schreite zur Tat. Beachte dabei, dass immer die Maßnahme mit minimaler Auswirkung zu wählen ist. Auch so wenig Schaden wie möglich anrichten, um das Ziel der Rettung zu erreichen. Wichtig ist auch, darauf zu achten, dem Kind oder dem Tier durch die Rettungsaktion im Übereifer nicht zusätzlichen Schaden zuzufügen. Sitzt also beispielsweise ein Kind hinten rechts, mutmaßlich du auf keinen Fall das rechte hintere Fenster einschlagen – hierbei könnte das Kind durch herumfliegende Glassplitter verletzt werden.
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Quelle: www.infranken.de