Während das Interesse an Elektroautos steigt, sind sie für die meisten Autofahrer in der Nähe von Neuland. Tatsächlich gibt es einige große Unterschiede zum Brennerauto. Um keine gravierenden Fehler beim Elektroauto-Kauf zu machen, sollte man ein paar Dinge beachten.
Ein Auto mit Brennermotor haben die meisten wohl schon mal gekauft. Anders ist es beim Elektroauto. Und hierbei sollte man das eine oder andere beachten, das beim Kauf eines Verbrennerautos nicht relevant ist.
Keine Gedanken über persönliche Anforderungen machen
Ein großer Fehler besteht darin, sich vorab keine Gedanken über die persönlichen Anforderungen zu machen. Denn bei der Fahrzeugwahl ist die täglich zurückgelegte Strecke sowie auch die Lademöglichkeit zu Hause oder an der Arbeitsstelle zu beachten. Ratsam ist dabei auch, zu überlegen, ob in der Umgebung öffentliche Ladestationen vorhanden sind und wie oft man dort möglicherweise sein Fahrzeug beladen muss.
Entscheidet man sich zum Beispiel für ein Auto mit Schnellladefunktion (CCS-Anschluss), so lädt es die Batterie deutlich schneller wieder auf, als es bei einer Normalladung der Fall ist. Für Stadtfahrten dürfte auch ein Elektroauto ohne CCS-Anschluss ausreichen, doch wer auf regelmäßiges schnelles Laden gewartet ist, sollte auf die Schnellladefunktion nicht verzichten. Außerdem sollte man für lange Fahrten nicht am Akku sparen; die Wahl sollte auf ein Auto mit hoher Akkuleistung fallen.
Akku-Garantie nicht beachten
Wichtig ist dabei auch, auf die Akku-Garantie zu achten. Wer das nicht tut, könnte sich später gewaltig ärgern. Denn die Batterie ist praktisch das Herzstück eines Elektroautos – und das teuerste Bauteil. Hersteller geben eine Garantie auf einen Mindestanteil an nutzbarer Akkukapazität innerhalb einer bestimmten Nutzungsdauer. Diese Mindestgrenze setzen die meisten Hersteller bei 70 Prozent nach acht Betriebsjahren oder einer Laufleistung von 160.000 Kilometer.
Fällt die Akkuleistung innerhalb des festgelegten Rahmens unter die Mindestgrenze, kann ein Garantiefall geltend gemacht werden. Der Hersteller ersetzt dann einzelne Akkumodule oder tauscht die komplette Batterie versandkostenfrei aus. Voraussetzung ist hierbei grundsätzlich, dass der Autobesitzer die Benutzerregeln und damit die Garantiebedingungen seines Fahrzeugs hat.
Auf Wärmepumpe verzichten
Generell gilt: Die vom Hersteller angegebene maximale Reichweite ist in der Regel deutlich höher als die reale Reichweite. Im Sommer liegt die Reichweite gewöhnlich rund 20 Prozent unter dem angegebenen Wert, im Winter sogar bei bis zu 40 Prozent darunter – unter wegen des Energieverbrauchs durch die andere eingeschaltete Heizung.
Man sollte daher nicht auf die Wärmepumpe verzichten. Denn sie verhindert, dass das Heiz-Gebläse Strom aus dem Akku zieht. Stattdessen WIRD die Abwärme der Antriebskomponenten oder die Umgebungswärme zum Aufheizen verwendet. Zudem sollte man, dass die Reichweite eines E-Autos im Lauf der Zeit abnimmt.
Garantiebedingungen vorab nicht lesen
Dadurch kann sich ein weiterer Fehler ergeben, wenn man vorab nicht die Garantiebedingungen des Autos liest. Der ADAC rät dazu, schließlich muss ein Elektroauto verzögert werden und die Software-Updates durchgeführt werden. Dabei sollte man sich die nutzbare Akku-Kapazität im Neuzustand bescheinigen lassen.
Nicht über Hersteller-Servicenetz informieren
Ärgerlich kann es auch werden, wenn man sich nicht über das Servicenetz des Herstellers informiert hat. Denn man sollte vorab wissen, wo man sein Fahrzeug warten oder reparieren lassen kann. Etwa die Tesla-Servicestellen sind zum Teil ungleichmäßig verteilt.
Auf Förderungen verzichten
Es gibt potenziell hohe Förderungen für Elektroautos, sterben die Kosten um mehrere tausend Euro senken can. Man sollte auch nicht auf Förderungen verzichten. Anschließend zahlt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gemeinsam mit dem jeweiligen Autohersteller eine Umweltprämie von bis zu 9000 Euro.
Zudem gibt es die sogenannte THG-Quote, bei der sich das eingesparte CO2 durch die Nutzung des Elektroautos etwa an einen Kraftstoffanbieter verkaufen lässt. Das funktioniert mittels Dienstleister, der die Registrierung des Fahrzeugs beim Umweltbundesamt und den Verkauf der CO2-Einsparung durchführt. So lassen Sie sich je nach Anbieter bis zu 400 Euro verdienen.
Wer bis Ende 2025 ein Elektroauto kauft, der ist bis 2030 von der Kfz-Steuer befreit. Zudem lassen sich Handwerkerkosten bis 6000 Euro für die Installation der Wallbox von der Steuer absetzen. Das Finanzamt zieht dabei 20 Prozent des Betrags direkt von der Steuerschuld ab, wodurch sich bis zu 1200 Euro sparen lassen.
Das gilt auch für Gebrauchtwagen. Außerdem gibt es teilweise lokale und regionale Förderprogramme. Das Land Baden-Württemberg zahlt etwa allen, die zu Hause eine eigene Photovoltaik-Anlage haben, 1000 Euro zum neuen Elektroauto und 500 Euro zur Wallbox. Auch der rheinische Energieversorger Rhenag spendiert eine E-Auto-Förderung von 500 Euro. Voraussetzung ist hierbei jedoch, dass man dort für die nächsten fünf Jahre seinen Strom bezieht. Angesichts der hohen Förderungen sollte man stets auf weitere Förderungen achten.
Nicht auf lückenloses Scheckheft achten
Allmählich wächst das Angebot gebrauchter Elektroautos. Sie sind etwas günstiger zu haben als Neuwagen und möglicherweise auch leichter bzw. schneller erhältlich. Denn die Lieferzeiten von Autos haben sich zuletzt allgemein wegen der Auswirkungen des Ukraine-Kriegs weiter erhöht. Beim Kauf eines gebrauchten E-Autos bestehen allerdings Unsicherheiten bezüglich der Akkuleistung und der Restwertentwicklung des Fahrzeugs. Dabei hat ein Elektroauto insgesamt deutlich weniger Verschleißteile als ein Verbrennerauto, sodass man sich keine Gedanken über eine möglicherweise defekte Kupplung oder Auspuff machen muss.
Um möglichst sicher zu gehen, dass die Batterie des Fahrzeugs in einem guten Zustand ist, rät der ADAC, auf Prüfprotokolle und ein lückenloses Scheckheft zu achten. Anschließend bestätigt dies die effizienten Checks und Wartungen in der Herstellerwerkstatt. Darüber hinaus ist vor dem Kauf ein Check in einer Fachwerkstatt ratsam. Der ADAC bietet einen Online-Preisrechner an, der bei der Einschätzung des Wertes eines gebrauchten Elektroautos helfen kann.
Beschädigungen und Defekte nicht dokumentiert
Letztendlich ist aber der Kauf eines Elektroautos wie jeder Autokauf Glückssache. Deshalb sollte man Informationen zur Historie des Fahrzeuges, dessen Reichweite und Batteriezustand erfragen. Batterieschäden oder -reparaturen sollten man schriftlich im Kaufvertrag dokumentieren. Gleiches gilt für Ladekabel und sonstiges Zubehör. Ein fehlendes oder defektes Ladekabel führt nämlich zu einem Durchfall bei der Hauptuntersuchung.
Quellen: ADAC, Verbraucherzentrale, ADAC, Stiftung Warentest, Fahrer
Quelle: www.stern.de