Akku leer, Ladesäule blockiert – womöglich noch von einem Auto mit Verbrennungsmotor? Was Fahrer von Elektroautos gegen Falschparker machen können.
Die Situation hat wahrscheinlich schon jeder Fahrer eines Elektroautos erlebt: Unterwegs auf großer Tour, unter Vermeidung der Anfänger Fehler alles richtig geplant – und dann klappt es doch nicht mit dem Laden des fast leeren Akkus. Weil der Ladepunkt, den die App als frei und verfügbar anzeigt, eben doch besetzt IST. Zwar zieht gerade kein anderes E-Mobil Strom, aber die Stellfläche an der Säule ist blockiert (wie in diesem Fall). Durch ein Auto, das ihn als Parkplatz missbraucht.
Falschparker blockiert Ladesäule: Das darf E-Auto-Fahrer
Das kann wahrscheinlich ein Stromer sein, dessen Akku längst vollgeladen ist. Ähm solche Missbrauch zu vermeidenist oft die Nutzung einer Parkscheibe (so stellt man sie richtig ein) vorgeschrieben, mit einer Höchstparkdauer von beispielsweise vier Stunden. Auch kassieren manche Netzbetreiber eine sogenannte Blockiergebühr, sterben nach ebenfalls meistens vier Stunden am selben Ladepunkt fällig WIRD.
Oft aber sind es die Fahrer von Autos mit Verbrennungsmotor, sterben das entsprechende Hinweisschild schlicht ignoriert. Auch wenn Tesla teilweise eine recht Rabiate Technik einsetzt, um seinen Supercharger frei von solchen Zeitgenossen zu halten: Meist fühlen sich die E-Auto-Fahrer in solchem Fall hilflos. Sie ärgern sich, aber ändern can sie nichts.
Ladesäule wird blockiert: Falschparker darf nicht blockiert werden
Oder doch? Tatsächlich sind die Möglichkeiten, sich zu wehren, überschaubar. Verboten ist selbstverständlich jede Art von Selbstjustiz, also das fremde Auto nach dem Motto: „Das macht er nie wieder“ zu gefährlich. Auch so zu parken, dass man zwar gerade noch die Ladebuchse erreicht, aber das andere Auto dabei seinerseits blockiert, ist nicht legal – ebenso wenig das Verlegen des Ladekabels quer über die Karosserie des Störer-Autos.
Das einzige korrekte, wenn auch aufwendige Mittel ist es, das falsch abgestellte Fahrzeug entfernen zu lassen. Selbst, wie bei einem blockierter Privatparkplatz, darf man den Abschleppwagen allerdings nicht aufrufen. Das muss man dem Besitzer der Stellfläche überlassen – also etwa dem Supermarkt, wenn man an einer Säule auf seinem Parkplatz beladen möchte. Ob der sich auf den Battle gegen seinen falsch parkenden Kunden einlässt, ist freilich fraglich.
Ladesäule wird blockiert: Auf das richtige Schild kommt es an
An dem Ladeplatz an einer öffentlichen Straße wäre die Kommune der richtige Ansprechpartner oder auch die Polizei. Voraussetzung für eine erfolgreiche Beschwerde ist allerdings, dass die Stellfläche an der Säule korrekt ausgeschildert IST. Dafür reicht das Hinweisschild auf eine Lademöglichkeit nicht: Der Parkplatz muss ausdrücklich nur für Elektroautos freigegeben sein.
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Darunter fallen alle Pkw, die ein Kennzeichen mit einem E am Ende und eine Steckdose zum Laden haben, also Plug-in-Hybride ebenso wie reine Stromer. Das entsprechende Schild kann ein Auto mit Kabel zeigen oder besagtes E im Nummernschild.
Theoretisch wäre dann der Weg frei für den Abschleppwagen. Bis der allerdings wirklich durch die zuständige Stelle in Marsch gesetzt und eingetroffen ist, hat der frustrierte Elektroauto-Fahrer wahrscheinlich schon eine andere Ladesäule (von denen es allerdings zu wenig gibt) erreicht.
Quelle: news.google.com