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Home Ratgeber

Tesla mit Erfolg: Frankfurter Gericht lehnt Wirelane-Antrag ab – az-online.de

admin by admin
Februar 2, 2023
in Ratgeber
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Erstellt: 01.02.2023, 16:30 Uhr

Von: Simon Mones

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Teslas Supercharger sind nicht geeicht und verstoßen daher gegen deutsches Recht. Das Start-up Wirelane hatte eine einstweilige Verfügung beantragt, scheiterte aber vor Gericht.

Update, 01. Februar, 11:30 Uhr: Ein wenig kann es sich an wie David gegen Goliath. Das kleine Münchner Start-up Wirlane zerrte Elektropionier Tesla vor Gericht. „Ich werde alle Tesla-Ladesäulen stilllegen lassen“, machte Wirelane-Gründer Constantin Schwaab im Gespräch mit der Gründerszene klar. Doch dieser Plan ist nun vor dem Landgericht Frankfurt gescheitert.

Dort hatte das Münchner Start-up eine einstweilige Verfügung beantragt. Der Grund: Bei den Ladevorrichtungen von Tesla fehlt der gesetzlich vorgeschriebene Stromzähler. Wie weiß der Kunde nicht, wie viel Strom in sein Elektroauto geflossen ist. Ein Verstoß gegen das Eichrecht und damit illegal – argumentiert Schwaab.

Tesla mit Erfolg: Frankfurter Gericht schmettert Wirelane-Antrag ab

Mit der Entscheidung des Landgerichts Frankfurt dürfte der Wirlane-Gründer entsprechend nicht wirklich zufrieden sein. Das hat den Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen die Aufstellung und Weitergabe der Geräte ausdrücklich abgelehnt, somit kann Tesla – mittlerweile Deutschlands größter Elektroautobauer – seine Ladestationen erstmal weiter betreiben. Das Start-up muss außerdem die Prozesskosten tragen. Bei einem Verfahren mit einem Streitwert von 100.000 Euro sind das in erster Instanz rechnerisch etwa 12.000 Euro.

Mit seiner einstweiligen Verfügung wollte Wirlane erreichen, dass Tesla seinen Destination Charger nicht weiter vermarkten darf. ©Tesla

Doch warum hat das Frankfurter Gericht gegen Wirelane entschieden? Dafür gibt es laut Richterin Isabel Jahn zwei Fälle. So habe es keinen Bedarf für eine Eilentscheidung gegeben. Immerhin habe das Start-up bereits 2021 aus einem Handelsblatt-Bericht von den nicht geeichten Tesla-Ladevorrichtungen erfahren. Der Antrag geht jedoch erst rund eineinhalb Jahre später ein. Das spreche nicht für die Dringlichkeit der Sache. Hinzu kommt, dass aus Sicht des Gerichts nicht Tesla, sondern der Aufsteller für möglicherweise fehlende Preisangaben an gewerblichen Ladestationen verantwortlich sei.

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Das Urteil des Landgerichts ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Wirlane kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Oberlandesgericht Frankfurt einlegen. Es ist anzunehmen, dass das Start-up davon Gebrauch machen WIRD, da Schwaab schon im Vorfeld angekündigt hatte, im Falle einer Niederlage gegen Tesla einzureichen.

Erstmeldung, 19. Januar, 09:30 Uhr: Die Elektroautos boomen in Deutschland. Immer mehr Ladesäulen benötigt. Ein Glück, dass Tesla seine Supercharger inzwischen für alle geöffneten Mützen. Sollte man meinen, doch sterben Ladesäulen sind nicht geeicht und damit gegen deutsches Recht verstoßen. Und das hat Folgen, denn Wirelane zerrt den Elektropionier aus Texas vor Gericht.

Das Münchner Start-up hatte zuvor seine Kunden – vor allem Hotels und Gewerbeimmobilien über die nicht geeichten Ladesäulen von Tesla informiert. Wirelane-Chef Constantin Schwaab riet gleich dazu, die Destination Charger durch seine Wallboxen zu ersetzen. Ein Schritt, der den Texaner so gar nicht passe. Es folgt eine Abmahnung.

Ein Supercharger von Tesla.
Teslas Supercharger sind nicht geeicht und das könnte richtig teuer werden. © ZUMA Draht/Imago

Tesla: Münchner Start-up zerrt Elektropionier vor Gericht

Tesla sah in dem Schreiben namens „eine bewusste weise des Rufes von Tesla“, wie das Handelsblatt seinerzeit berichtete. „Wir haben daraufhin Ende 2022 das Gespräch mit Tesla gesucht“, sagte Schwaab der Abendzeitung – vergeblich. Doch Wirelane will nicht klein beigeben und stellt sich dem Kampf David gegen Goliath.

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Auf die Abmahnung durch Tesla reagierte das Münchner Start-up seinerseits mit einer einstweiligen Verfügung, über die das Amtsgericht Frankfurt in den kommenden Tagen verhandelt. Immerhin betreibt Tesla die nicht geeicht Elektroauto-Ladepunkte weiterhin. Der vorläufige Streitwert liegt bei 100.000 Euro.

Tesla: Münchner Start-up droht mit Klage

Doch was ist, wenn das Gericht der einstweiligen Verfügung nicht stattgeben sollte? „Dann verklage ich Tesla. Das ziehe ich durch“, macht der Wirelane-Gründer deutlich. In diesem Fall könnte dem Elektroautopionier ein Schaden in Millionenhöhe entstehen. Es bleibt auch spannend, ob sich David auch in diesem Fall gegen Goliath durchsetzen kann.

Quelle: news.google.com

Tags: azonlinedeErfolgFrankfurterGerichtlehntMitTeslaWirelaneAntrag
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